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Die Elektrifizierung

der

Wiesen - und Wehratalbahn

Vorschriften für den Elektrischen Betrieb

Zu damaliger Zeit gab es für den Betrieb der elektrischen Bahnen in Deutschland noch keine einheitlichen Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit elektrischem Strom.

So mußte die Großherzoglich Badische Staatsbahn auch hier Pionierarbeit leisten.

Die ersten Probefahrten mit elektrischen Lokomotiven fanden vermutlich noch ohne die entsprechenden Vorschriften für den Umgang mit dem elektrischen Strom statt. Die Beteiligten wurden aber bereits provisorisch über die entsprechenden Gefahren belehrt.

In Zusammenarbeit mit der Maschineninspektion Basel und der Betriebsinspektion Basel erstellte man dann im Juni 1913 vorläufige Vorschriften.

Am 13. und 14. Juni 1913 erfolgte durch die Maschineninspektion auf den Bahnhöfen die Unterweisung der Fahrdienstleiter und der Stationsarbeiter in der Bedienung der Oberleitungs-Schalter.

Hauptsächlicher Streitpunkt bei der Erstellung der Vorschriften war, wem man auf den Bahnhöfen die Bedienung der Schalter für die Ladegleise übertragen sollte. Einige Bahnhöfe meinten, man solle diese Arbeit dem Zugbegleitpersonal oder dem Lokführer übertragen Andere wollten, daß diese Arbeit der zuständige Fahrdienstleiter übernimmt.

Schließlich konnte man sich einigen und dann im Juli 1913 die neuen Vorschriften an die beteiligten Stellen verteilen. In diese Vorschriften hatte übrigens man auch die bereits auf der 1911 eröffneten elektrischen Strecke Bitterfeld - Dessau gemachten Erfahrungen eingearbeitet, nachdem man bei Bahnhof Bitterfeld um entsprechende Hilfe nachgefragt hatte.

Die Maschineninspektion Basel sollte dann nach Ablauf von 3 Monaten im Benehmen mit den beteiligten Dienststellen einen neuen Entwurf der Vorschrift bearbeiten und vorlegen. Hierin sollten die Erfahrungen der Zwischenzeit eingearbeitet sein.

Die vorläufigen Vorschriften vom Juni 1913 gliederten sich in mehrere Teile:

Vorläufige Vorschriften für das Verhalten bei Unfällen infolge Berührung der Hochspannungsleitungen

Vorläufige Sicherheitsvorschriften für den Dienst bei elektrischen Lokomotiven

Vorläufige Sicherheitsvorschriften für die Speise- und Fahrleitungsanlage

Vorläufige Vorschrift für die Bedienung der Schalter an den Ladegleisen der Bahnhöfe

Anlage zu der vorläufigen Vorschrift für die Bedienung der Schalter an den Ladegleisen der Bahnhöfe

Vorläufige Dienstanweisung für Bahnunterhaltungs- und bautechnischen Dienst

Obige Vorschriften wurden einige Zeit später in ein Merkblatt "Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Unglücksfällen durch die elektrische Leitungsanlage der Wiesentalbahn" umgewandelt.

Erst nach Gründung der Deutschen Reichsbahn erstellte man dann eine

"Allgemeine Dienstvorschrift für das auf Strecken mit elektrischer Zugförderung beschäftigte Personal."

Diese Vorschrift galt zwar bereit ab dem 1. Dezember 1923, wurde auf der Wiesen- und Wehratalbahn erst zum Jahresende 1924 in insgesamt 327 Exemplaren verteilt.

 

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