Gute Nachricht im bösen Spiel
Denkmalamt froh über Sicherstellen der Wehrabrücken-Pfosten - Bahn AG in der Pflicht
Wehr
 
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Zumindest ein Geländer soll die große Wehrabrücke wieder bekommen, aber das Landesdenkmalamt würde sie am liebsten wieder ganz begehbar machen lassen. Foto: Hilbrecht

Wehr (hil) Die Sicherstellung der Geländerpfosten von der Wehrer Eisenbahnbrücke durch die Polizei in Lörrach hat beim Landesdenkmalamt inFreiburg Erleichterung und Freude ausgelöst (der SÜDKURIER berichtete). Denn die Pfosten könnten nun zum Rückgrat der Forderungen an die Deutsche Bahn AG werden. Sie hat die Aufbauten - Schienen, Abdeckbleche und Geländer - ohne Genehmigung vom Denkmalschutz abmontieren lassen. "Das ist eine gute Nachricht. Denn das Wiederherstellen ist jetzt unkompliziert", stellt Christiane Kendel vom Landesdenkmalamt fest. Sie ist zuständig für den technischen Denkmalschutz in den Landkreisen Lörrach und Waldshut.

Gitta Reinhardt-Fehrenbach, zuständig für die wissenschaftliche Bewertung des Kulturdenkmals, freute sich vor allem über den Einsatz der Bürger. Der Hinweis eines Mitglieds der ehemaligen Interessengemeinschaft Wehratalbahn hatte zur Sicherstellung der Pfosten am Stützpunkt eines Brückenbautrupps im Bahnhof Lörrach-Haagen geführt. Das Denkmalamt in Freiburg will eine Wiederherstellung der Brücke fordern. "Mir geht es darum, dass die Brücke wieder nutzbar wird", sagt Christiane Kendel über das anvisierte Ziel. In welcher Form die Brücke dafür hergerichtet werden soll, könnte schon bald entschieden werden.

"Ich muss abklären, was man verlangen kann", erklärt Christiane Kendel, sieht jetzt aber kaum noch technische Hindernisse. Eine neue Abdeckung der Gitterkonstruktion würde den Zutritt auf die Brücke wieder möglich machen. Sie könnte vielleicht ohne allzu großen Aufwand entstehen. "Aber entschieden ist noch nichts", betont Christiane Kendel.

Wichtig wird ein Treffen mit der unteren Denkmalschutzbehörde vom Landratsamt Waldshut, das demnächst stattfinden soll, wahrscheinlich direkt vor Ort in Wehr. Dort stimmen sich die Denkmalämter ab. Waldshut ist zuständig für die Durchsetzung von möglichen Forderungen an die DB. Aus Waldshut stammte auch die Verfügung von Landrat Bernhard Wütz, der 1990 die Zustimmung vom Denkmalschutz für jeden Abbau an der Eisenbahnbrücke anordnete.

Wie die Geländerpfosten nach Lörrach-Haagen kamen, wo die Polizei sie am Ostersamstag sicher gestellt hat, erklärt Martin Schmolke, Pressesprecher der Deutschen Bahn AG: "Die sind bewusst gesammelt worden." Sie sollten als Ersatzteile für andere historische Brückenbauwerke dienen. Dafür habe die Bahn ein eigenes Ersatzteillager. "Damit können wir solche Bauwerke stil- und zeitgerecht reparieren, wenn es nötig ist", erklärte er. Die Denkmalschutzbehörden seien nicht über die Existenz der Pfosten informiert worden, "weil wir das mit dem Denkmalschutz ja gar nicht wussten", so der DB-Sprecher. Bereits früher hatte die Deutsche Bahn AG dem SÜDKURIER erklärt, aus ihren Akten sei der Denkmalschutz nicht erkennbar gewesen. Aber die Unterlagen würden jetzt korrigiert. "Wir sind mit der Denkmalschutzbehörde in Kontakt und stimmen das weitere Vorgehen ab", berichtet Schmolke. Der Abbau an der Eisenbahnbrücke verstieß zumindest gegen eine Anordnung von Landrat Bernhard Wütz von 1990. Der DB war der Denkmalschutz zumindest in diesem Jahr noch bekannt, wie ein Brief von der Direktion in Karlsruhe beweist. Als Grund für die durchgeführten Abbauarbeiten beruft man sich auf die Pflicht zur Absicherung gegen Unfälle

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