07.07.2004

Zwangsgeld für Deutsche Bahn

Wehr (hil). Das Landratsamt will die Reparatur der Wehrer Eisenbahnbrücke mit einem Zwangsgeld für die Deutsche Bahn AG durchsetzen. Am vergangenen Montag, 5. Juli, ist erneut eine Frist für die Deutsche Bahn AG abgelaufen. Sie soll die denkmalgeschützte Brücke reparieren, von der im Frühjahr 2003 ein Bautrupp sämtliche Aufbauten ohne Erlaubnis vom Denkmalamt entfernt hatte.

Am vergangenen Dienstag traf ein Fax der Deutsche Bahn AG im Landratsamt ein, berichtet der Pressesprecher Christian Sichel. Darin bittet die Deutsche Bahn AG um Verzicht auf das Zwangsgeld und einen Bautermin im Spätherbst 2004. Bisher vereinbart war, dass die Arbeiten im April abgeschlossen sein sollten. Doch im Fax vom 6. Juli, berichtet Christian Sichel, erklärt die Bahn, es wären aus Sicherheitsgründen noch andere Brückensanierungen nötig. Außerdem würden diese Maßnahmen kompliziert, weil Sperrungen und Vorarbeiten nötig sind.

Das Landratsamt will dem Antrag der Deutsche Bahn AG nicht folgen. Christian Sichel erklärt, dass auch die Interessen des Denkmalschutz bei der Entscheidung wiegen. "Wir vertreten die Ansicht, dass die Maßnahme betrieblich unproblematisch ist" bewertet Christian Sichel die Arbeit an der Wehrer Eisenbahnbrücke. Das Landratsamt will deshalb ein Zwangsgeld erheben: 1000 Euro für das abmontierte Geländer und 750 Euro für den Bohlenbelag. Außerdem ist ein weiteres Zwangsgeld möglich, wenn die Deutsche Bahn AG in der Auseinandersetzung um die Eisenbahnbrücke nicht einlenkt. Die Ungeduld der Denkmalschützer erklärt sich, weil die Deutsche Bahn AG seit einem Jahr alle Termine und Vereinbarungen verstreichen lässt.

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