Badische Zeitung vom Samstag, 27. September 2003

Wehrabrücke: Bahn will Auflagen folgen

"Keine Missstimmungen"

Man werde die Brücke wieder in ihren alten Zustand versetzen, wann und in welcher Form dies geschehe, könne man aber im Moment noch nicht sagen, sagte Schmolke. "Es geht nicht allein darum, das Brückengeländer wieder anzuschrauben, wir müssen auch der Verkehrssicherungspflicht gerecht werden", erläutert der Pressesprecher.

Die Anhörungsfrist, die das Landratsamt der Bahn eingeräumt hatte, war am 15. September abgelaufen, ohne dass das Unternehmen erklärt hatte, was nun weiter geschehen soll. Dieses Versäumnis sei allerdings ein Versehen gewesen, heißt es bei der Bahn. Eine Aussage, die vom Landratsamt bestätigt wurde. Das Landratsamt werde nun als untere Denkmalbehörde eine Anordnung erlassen, bis wann die Brücke wieder in ihren alten Zustand zurückversetzt werden muss, hatte Walter Scheifele vom Landratsamt nach Verstreichen der Frist erklärt. "Wir rechnen in der nächsten oder übernächsten Woche mit der Anordnung", sagt Bahnsprecher Martin Schmolke dazu. Dann werde man mit dem Landratsamt wieder in Kontakt treten, um sich abzustimmen. Ob an der Brücke noch in diesem Jahr gearbeitet werden könne, hänge auch vom Wetter ab. Wenn die Brücke vereist sei, mache es keinen Sinn, dort etwas zu tun. Das Landratsamt besteht auf der Wiederanbringung des abmontierten Geländers, da die Brücke über die Wehra unter Denkmalschutz steht. Außerdem sei es das Ziel, die Brücke früher oder später wieder einer Funktion zuzuführen, heißt es in Waldshut. Konkrete Pläne dafür gebe es aber bislang nicht, weiß der Bahnsprecher. Eine andere Nutzung der Brücke als der Bahnverkehr sei nur möglich, wenn das Gelände vorher entwidmet werde, so Schmolke. Zunächst müsse man sehen, wie man die Wehratalbrücke nun wieder in ihren alten Zustand versetze. Zum Streit um die Brücke war es gekommen, als die Bahn - aus Sicherheitsgründen, wie es hieß - die Geländer entfernt und das Bauwerk unzugänglich gemacht hatte.

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