Badische Zeitung vom Donnerstag, 18. September 2003

Die erste Frist ist abgelaufen

Bahn gibt keine Erklärung ab

WEHR (kf) Die Anhörungsfrist ist am Montag abgelaufen, eine Erklärung der Deutschen Bahn AG zur Wiederherstellung des Geländers an der Eisenbahnbrücke über die Wehra ist beim Landratsamt nicht eingegangen. Gestern habe allerdings ein Vertreter der Bahn angerufen und sich für das Versäumnis entschuldigt, erklärt Walter Scheifele vom Landratsamt. Die gewünschte Fristverlängerung habe man jedoch abgelehnt. Die Bahn habe nicht das Geländer bis zum 15. September montieren müssen, sie hätte aber eine Erklärung zum weiteren Vorgehen abgeben müssen, erläutert Scheifele den Sachverhalt. Beim Landratsamt müsse man nun überlegen, ob eine Verfügung ergehe, beschreibt Scheifele, wie die Geschichte weitergehen könnte. Bei einer Verfügung würde man der Bahn eine angemessene Frist setzen, bis zu der das Geländer, das vor Monaten abmontiert wurde, wieder angebracht werden müsse. Verstreiche auch diese Frist, käme es voraussichtlich zu einer Vollstreckung, die vom Zwangsgeld bis zu einer Ersatzvornahme gehen könne. Letztere würde bedeuten, dass das Landratsamt selbst die Arbeiten in Auftrag geben und der Deutschen Bahn in Rechnung stellen würde.

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