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Vermerk der Bundesbahndirektion Karlsruhe vom 5. Juli 1971
zur Betriebsumstellung auf der Strecke Schopfheim - Säckingen

"Die HVB (Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn) hat die Stillegung des Gesamtbetriebes auf dem Abschnitt Schopfheim - Wehr, die Einstellung des Reisezugverkehrs auf dem Abschnitt Wehr - Säckingen, die Umwandlung des letztgenannten Abschnitts in eine Nebenbahn und den Rückbau der überflüssigen Anlagen angeordnet.

Inzwischen hat das Betriebsamt Basel einen Bericht über die seines Erachtens erforderlichen Maßnahmen für die Umstellung der Teilstrecke Säckingen - Wehr auf vereinfachten Nebenbahnbetrieb ("BND-Betrieb") vorgelegt und bittet, die Maßnahme alsbald einzuleiten.

Der Rückbau der überflüssigen Anlagen und die Anpassung der verbleibenden Anlagen an die geänderten Aufgaben wird bei allen in Betracht kommenden Fachgebieten einen gewissen Geldbetrag erfordern, dessen Gesamthöhe ein HVB-Vorhaben auslösen wird. Der HVB wird hierfür ein Kostenanschlag vorgelegt werden müssen. Die Mittel werden daher frühestens im HVB-Programm 1973 bereitgestellt werden können, falls nicht die HVB besondere Mittel bereitstellt. Bis dahin wird man allenfalls aus BD-Mitteln kleinere Teilmaßnahmen durchführen können, um Personaleinsparungen, die sich daraus ergeben, möglichst bald verwirklichen zu können (beispielsweise Umstellung von Weichen auf Ortsbedienung zur Einsparung von Stellwerkspersonal).

Wesentliche Grundlage für die Rückbauplanung ist die Festlegung der künftigen Gleispläne in Schopfheim und Wehr.

In Schopfheim dürfte es in Betracht kommen, die Weichenverbindung 29/30 ersatzlos auszubauen. Es ist zu prüfen, ob die Weiche 31 zum Anschluß eines Stumpfgleises (in der Trasse des bisherigen Streckengleises nach Säckingen) beibehalten werden muß, ggf. wäre die Länge des Stumpfgleises festzulegen. Wünschenswert wäre es außerdem, die Weiche 32 (nach Rückbau der Weichenverbindung 29/30) näher an den Bahnhof heranzuschieben.

Im Bahnhof Wehr dürfte auf Gleis 2 mit den Weichen 1 und 17 verzichtet werden können. Auch hier ist festzulegen, in welcher Länge ein Ausziehgleis in Richtung Schopfheim noch beizubehalten ist. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob das Ausmaß der Freiladeanlagen verringert werden kann und inwieweit auf die Weichenverbindung 11/14 und 12/13 verzichtet werden kann. Wenn Gleis 4 in Richtung Norden nicht gekürzt werden kann, so sollte doch angestrebt werden, die Zusammenführung von Gleis 1 und 3 südlich der Weiche 3 anzustreben, so daß bei den Rangierbewegungen im nördlichen Bahnhofsbereich der Bahnübergang in km 8,581 möglichst nicht berührt wird. Alle Weichen sind auf Handbedienung umzustellen."

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